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CALCIVIT D forte Brausetabletten

Maximale Bestellmenge von 50 erreicht.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Artikelnummer/PZN

09097113

Darreichungsform

Brausetabletten

Marke

CALCIVIT

Artikelbeschreibung

EAN 4150090971134
PZN 09097113
Anbieter CHEPLAPHARM Arzneimittel GmbH
Packungsgröße 50 St
Packungsnorm N2
Darreichungsform Brausetabletten
Produktname Calcivit D forte 1000 mg/880 I.E.
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Maximale Abgabemenge 50
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Trinken Sie das Arzneimittel nach Auflösen bzw. nach Zerfallenlassen in Wasser (z.B. ein Glas).

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu einer Hypervitaminose, Hyperkalzämie mit Muskelschwäche sowie zu gesteigertem Durstgefühl, krankhaft erhöhte Urinausscheidung, Bauchschmerzen, Verstopfung, Übelkeit und Erbrechen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Erwachsene 1 Brausetablette 1 mal täglich während oder zwischen den Mahlzeiten
Das Arzneimittel darf von Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen nicht angewendet werden.
- Nachgewiesener Calcium- und Vitamin D3-Mangel
- Unterstützende Behandlung der Osteoporose
Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Calciumionen haben entscheidende Bedeutung bei der Aktivierung biologischer Systeme. Ein Mangel an Calcium im Blut erhöht, ein Überschuss dagegen vermindert die neuromuskuläre Erregbarkeit. Orale Calciumzufuhr fördert die Remineralisation des Skeletts bei Calciummangel. Colecalciferol ist physiologisches Vitamin D3, das in der Niere und Leber zu Calcitriol, der wirksamen Substanz des Vitamin D3 umgewandelt wird. Calcitriol ist zuständig für die Aufnahme des durch die Nahrung zugeführten Calcium und Phosphat aus dem Darm. Ebenso sind die Verwertung des Calciums und seine Wiederaufnahme aus der Niere Vitamin-D-abhängig. Die Substanz fördert die Mineralisation der Knochen und hemmt somit deren Abbau.
bezogen auf 1 Tablette
2500 mg Calciumcarbonat
1001,08 mg Calcium-Ion
8,8 mg Colecalciferol-Trockenkonzentrat
0,022 mg Colecalciferol
880 Internationale Einheiten Colecalciferol
+ DL-α-Tocopherol
+ Citronensäure
+ Simeticon
+ Gelatine
396,44 mg Lactose-1-Wasser
+ Macrogol 6000
+ Magnesium stearat (pflanzlich)
+ Maisstärke
+ Methylcellulose
+ Natriumhydrogencarbonat
+ Natron
+ Natrium bicarbonat
+ Natrium cyclamat
insgesamt 96,2 mg Natrium-Ion
+ Povidon K25
+ Saccharin natrium
0,726 mg Sojaöl, hydriert
3,68 mg Saccharose
+ Apfelsinen-Aroma
Was spricht gegen eine Anwendung?

- Erhöhte Kalziumwerte
- Erhöhte Kalziumausscheidung im Urin
- Nierenkalksteine
- Kalkablagerungen in der Niere
- Stark eingeschränkte Nierenfunktion
- Nebenschilddrüsenerkrankungen
- Vitamin-D-Überdosierung
- Myelom
- Knochenmetastasen
- Ruhigstellen des Körpers zu Behandlungszwecken
- Sarkoidose (Boeck Krankheit)

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Erhöhte Kalziumwerte
- Erhöhte Kalziumausscheidung im Urin
- Verstopfung
- Blähungen
- Bauchschmerzen
- Übelkeit
- Nesselsucht
- Juckreiz
- Hautausschlag
- Verschiebung des Säure-Basen-Gleichgewichts im Blut zur alkalischen Seite (Alkalose)

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Cyclamat (E-Nummer E 952)!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei Allergie gegen Erdnüsse und Soja.
CHEPLAPHARM Arzneimittel GmbH
Ziegelhof 24
17489 Greifswald
Deutschland

Webseite: https://www.cheplapharm.com
Tel: +49 (0) 3834 / 3914-0
E-Mail: info@cheplapharm.com
Impressum: https://www.cheplapharm.com/impressum/

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Hinweise

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 ¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 ² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

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